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Förderprogramm WIPANO: Wählen Sie den besten Partner für jedes Projekt

Seit Januar läuft der SIGNO-Nachfolger WIPANO (Wissenstransfer durch Patente und Normen): Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können nach dieser neuen Richtlinie in drei Bereichen Fördermittel beantragen:

  • Bewertungs-, Patentierungs- und Verwertungsleistungen durch einen externen Dienstleister (Festbeträge) und anteilige Patentkostenerstattung
  • Weiterentwicklung von Erfindungen
  • Normung und Standardisierung

Neu im Vergleich zu vorherigen Programmen ist, dass sich die Antragsteller nicht auf einen externen Partner festlegen müssen. Für jedes Projekt können sie genau den Partner wählen, der sie in diesem Fall am besten unterstützen kann – etwa, weil er ganz spezifische Fachkenntnisse, Erfahrungen oder Netzwerke beisteuert.

Insgesamt 23 Millionen Euro hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dafür bereitgestellt. Die Richtlinie läuft bis zum 31.12.2019. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, d. h. es gibt keine festen Stichtage.

Überlegen Sie, ob dieses Förderprogramm für Ihre Einrichtung interessant sein könnte?

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Förderprogramm WIPANO: Wählen Sie den besten Partner für jedes Projekt

Seit Januar läuft der SIGNO-Nachfolger WIPANO (Wissenstransfer durch Patente und Normen): Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können nach dieser neuen Richtlinie in drei Bereichen Fördermittel beantragen:

  • Bewertungs-, Patentierungs- und Verwertungsleistungen durch einen externen Dienstleister (Festbeträge) und anteilige Patentkostenerstattung
  • Weiterentwicklung von Erfindungen
  • Normung und Standardisierung

Neu im Vergleich zu vorherigen Programmen ist, dass sich die Antragsteller nicht auf einen externen Partner festlegen müssen. Für jedes Projekt können sie genau den Partner wählen, der sie in diesem Fall am besten unterstützen kann – etwa, weil er ganz spezifische Fachkenntnisse, Erfahrungen oder Netzwerke beisteuert.

Insgesamt 23 Millionen Euro hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dafür bereitgestellt. Die Richtlinie läuft bis zum 31.12.2019. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, d. h. es gibt keine festen Stichtage.

Überlegen Sie, ob dieses Förderprogramm für Ihre Einrichtung interessant sein könnte?