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Wie viel Beteiligung ist fair? LifeScience-Stiftung und Forschungseinrichtungen legen Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ausgründungen fest

Sollten öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen Anteile an Start-ups erhalten, die ihr geistiges Eigentum als Geschäftsgrundlage nutzen? Und wenn ja, wie viele? Diese Fragen führen im Zuge von Gründungsprozessen immer wieder zu Diskussionen, die enorm viel Zeit kosten und nicht selten verbrannte Erde hinterlassen. Die LifeScience-Stiftung hat deshalb zusammen mit mehreren Forschungseinrichtungen ein Positionspapier entwickelt, das diese Fragen für die Unterzeichner klärt, einen Rahmen festlegt und Transparenz schafft. 13 Einrichtungen haben schon unterzeichnet, darunter auch solche, die nicht der Stiftung angehören.

Damit bekennen sich die Unterzeichner in ihrem Umgang mit Ausgründungen zu Folgendem:
 

  • Ausgründungen werden aktiv gefördert und unterstützt.
    Dabei steht das Ziel, Erfindungen zum Nutzen der Gesellschaft in die Anwendung zu bringen, im Vordergrund – nicht die Unterstützung von Einzelpersonen. Eine Einrichtung kann sich frei für andere Verwertungswege entscheiden, wenn diese aussichtsreicher erscheinen.
     
  • Beteiligungen in Höhe von 10 bis 20 % sind angemessen.
    Kombiniert mit gründungsoptimierten und marktüblichen Lizenzbedingungen schaffen offene, verdünnbare Minderheitsbeteiligungen faire und rechtlich solide Startbedingungen. Sie entsprechen internationaler Best Practice.
     
  • Forschungseinrichtungen und Universitäten, die sich an Start-ups beteiligen, halten ein professionelles Beteiligungsmanagement vor.
    Forschungseinrichtungen müssen dafür sorgen, ihrer Verantwortung als Gesellschafter gerecht zu werden, u. a. müssen sie z. B. im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden oder im Fall eines Verkaufs schnell und kompetent agieren können. Sie können diese Aufgabe auch Dienstleistern übergeben.
     

Details finden Sie im Positionspapier, das Sie hier herunterladen können:
 

Positionspapier lesen